Die Freiheit der Versammlung

Diskussionsrunde im Mehrgenerationenhaus. Foto: rsp

Diskussionsrunde im Mehrgenerationenhaus. Foto: rsp

Vor knapp zwei Wochen war ich zu einer Diskussion im Mehrgenerationenhaus in der Wassertorstraße hier in Berlin-Kreuzberg eingeladen. Es ging um den Umgang der Medien mit den Ereignissen in Ägypten und in der Türkei. Die regelmäßigen Leser dieses Blogs werden vermutlich erahnen, welche Haltung ich zu diesem Thema eingenommen habe. Es ist wirklich jammerschade, dass bis zu jenem Zeitpunkt der ARD-Hörfunkkorrespondent Jürgen Stryjack seine Erkenntnisse über das neue ägyptische Demonstrationsrecht noch nicht unters Volk gebracht hatte. Das ist nämlich ein Paradebeispiel für das, was ich meine. Stryjak beschwört in einem Beitrag am vergangenen Sonntag Ägyptens Rückkehr zu einem Polizeistaat. Beleg dafür sei das neue Demonstrationsrecht: „Das neue Gesetz verlangt, dass Demonstrationen angemeldet werden müssen, mit konkreten Angaben zu Ziel, Organisatoren, Teilnehmerzahl, Anfang und Ende.“ Also ich kann das jetzt nicht so recht als Beleg für eine Rückkehr zum Polizeistaat sehen. Im Gegenteil, mir kommt das alles sehr bekannt vor. Ich lebe in einer Stadt, in der es jährlich etwa 2.000 Demonstrationen gibt. Die meisten davon sind angemeldet. Sogar die berüchtige „Revolutionäre 1.-Mai-Demo“, bei der es jedes Jahr in Kreuzberg zu manchmal schweren und manchmal nicht so schweren Krawallen kommt. Alle füllen sie brav dieses Formular aus, in dem nach Zweck, Ort, Demonstrationsroute und so weiter gefragt wird. Fast ebenso häufig gibt es heftige Diskusionen über die Route, denn es gehört schon zu den Ritualen, dass die Polizei grundsätzlich die Route ändert. Leben wir jetzt also in einem Fascho-Schweine-Staat? Die Anmelder der Demos, deren Routen geändert werden, würden dem ganz bestimmt zustimmen. Die Polizei wird dem widersprechen, weil sie ja nur den Kollataral-Glasschaden in Grenzen halten will. Aber verdammt noch mal – in was für einer Polizeidiktatur leben wir denn, wenn sie einen schon daran hindern, die gerechte Wut über die da oben an Schaufensterscheiben von Mittelständlern auszulassen?

Tja – alles gar nicht so einfach. Natürlich kann das Demonstrationsrecht missbraucht werden, genau so wie die Regelungen zum Versammlungsrecht missbraucht werden können. Rein theoretisch haben wir nämlich durchaus ein sehr restriktives Versammlungsgesetz, das allerdings sehr liberal ausgelegt wird. Unseres ist, zumal in seiner bayerischen Variante, in Teilen sogar deutlich schärfer, als der ägyptische Gesetzesentwurf.

Und das zweite erwähnte Gesetz? Nun gut, ich gebe zu, dass mir das ein wenig mehr Bauchschmerzen bereitet. Aber auch hier gibt es in der jüngeren deutschen Geschichte durchaus Parallelen. Es gab mal in den 70er Jahren den Radikalenerlass, da durfte ein Kommunist in der Bundesrepublik noch nicht mal Lokführer werden. Trotzdem, dieser Gummiparagraf kann natürlich die Einfallstür für eine neue Diktatur werden. Aber das muss nicht sein.

Vielmehr hätte mich interessiert, was denn zum Beispiel die Tamarod-Vertreter in der verfassungsgebenden Versammlung so treiben. Oder wie weit die Ägypter überhaupt mit ihrer neuen Verfassung sind. Das ist zum Beispiel auch ein Punkt, der in den deutsche Medien nie gewürdigt worden ist: Die Ägypter haben ihre künftige Verfassung eben nicht mehr in die Hände eines wankelmütigen Parlaments gestellt, sondern vor den Wahlen alle, aber auch wirkliche alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an einen Tisch geholt. Kommt uns das nicht auch bekannt vor? Und sind wir mit diesem Ergebnis vom Herrenchiemsee nicht ganz gut gefahren?